Der Wahlarzt

Der Begriff „Wahlarzt“ wird leider immer noch von vielen Patienten missverstanden.
 

Wahlärzte haben keine Verträge mit den Krankenkassen, aber ihre Patienten haben trotzdem Anspruch auf Rückerstattung von bis zu 80% des Kassentarifes.

Die Rückerstattung erfolgt mittels von uns bereitgestellten Formulars, welches wir bei Barbezahlung gerne an die zuständigen Kassen übermitteln. Das Geld wird dann direkt (Wartezeiten sind aufgrund der Bearbeitung  möglich) auf Ihr Konto zurücküberwiesen.
 
Hochwertige Versorgungen (Kronen, Brücken,  Keramikinlays, Implantate, …) sind im Allgemeinen Privatleistungen und die Kosten werden daher weder beim Kassenarzt, noch beim Wahlarzt zurückerstattet.

Für weitere Fragen stehen wir in unserer Ordination gerne zur Verfügung!